Arbeitserlaubnis

Um in Deutschland arbeiten zu können, brauchen Sie einen sogenannten Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit – viele Leute sprechen jedoch von einer Arbeitserlaubnis. Dieser Begriff ist veraltet – er wurde 2005 im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes abgeschafft. Seit dem 01.01.2005 wird die Berechtigung einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, in den sogenannten  „Aufenthaltstitel“ eingetragen.

Auf dieser Seite finden Sie wichtigsten Informationen zum Thema Aufenthaltstitel, dem Arbeitsmarkt und dem Abschließen von Arbeitsverträgen. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite!

Auf dieser Seite:

Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis?

Um Ihren Arbeitsvertrag zu unterzeichnen, müssen Sie zunächst eine Arbeitserlaubnis beantragen. EU-Bürger:innen profitieren von der Arbeitnehmerfreizügigkeit, aber Fachkräfte müssen bestimmte Voraussetzungen und tarifliche Bedingungen beachten. Spezielle Regelungen gelten für Hilfskräfte, das Schaustellergewerbe und Haushaltshilfen.

Das Verfahren dauert etwa vier Wochen, und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) kümmert sich um die Arbeitserlaubnis für EU-Bürger:innen. Nicht-EU-Bürger:innen benötigen einen Aufenthaltstitel, den sie entweder bei der deutschen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde im Inland beantragen können. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist dabei erforderlich.

Telefonische Beratung bei der ZAV

Unter der Telefonnummer: +49 228 713 1313

Wichtig zu wissen

Für Staatsangehörige aus Australien, Isreal, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den USA gibt es besondere Regelungen. Sie können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise in Deutschland beantragen. Beachten Sie dabei jedoch, dass die geplante Erwerbstätigkeit erst nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels aufgenommen werden darf. Wir begleiten Sie gerne auf diesem Weg!

Arbeitsvertrag: Die rechtliche Grundlage zum Arbeitsverhältnis

Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Bewerbungsgespräch! Nun steht die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag bevor, und wir möchten Sie darüber informieren, worauf Sie besonders achten sollten.

Welche Arten von Arbeitsvertrag gibt es?

Es gibt unbefristete und befristete Arbeitsverträge. Befristete Verhältnisse sind auf einen vorab vereinbarten Zeitraum begrenzt und müssen schriftlich festgehalten werden. Andernfalls gilt der Vertrag als unbefristet. 

Kann man mit einem Arbeitsvertrag nach Deutschland kommen?

Mit einem Arbeitsvertrag können Sie ein Visum zur Einreise beantragen. Ob ein Visum nötig ist, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.

Wie kann man mit einem Arbeitsvertrag nach Deutschland kommen?

EU-Bürger:innen profitieren von der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Für Nicht-EU-Bürger:innen ist ein Aufenthaltstitel erforderlich, den Sie bei der deutschen Auslandsvertretung oder im Inland bei einer Ausländerbehörde beantragen können. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist in der Regel notwendig. Beachten Sie dabei die besonderen Regelungen für Staatsangehörige aus bestimmten Ländern.

Welche Pflichten und Informationen sind im Arbeitsvertrag enthalten?

Durch den Vertrag entstehen für beide Seiten Pflichten. Arbeitnehmer:innen haben Pflichten zur persönlichen Arbeitsleistung, Gehorsam, Treue und unter bestimmten Bedingungen ein Wettbewerbsverbot. Arbeitgeber:innen sind zur Zahlung des Lohns, Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, Gewährung von Urlaub, Beschäftigung, Fürsorge und Ausstellung eines Zeugnisses verpflichtet.

Ein Arbeitsvertrag sollte außerdem Auskunft über die folgenden Punkte geben:

  • Vertragsparteien
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Probezeit
  • Vergütung
  • Urlaubsdauer
  • eventuelle Tarifverträge

Welche Arbeitszeiten gelten?

Die Arbeitszeit wird definiert als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepause. Bei der Schichtarbeit wird die Arbeitszeit in wechselnde Zeitabschnitte unterteilt.
Zu den Erholungszeiten zählen Ruhepausen (während der Arbeitszeit), Ruhezeiten (nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit) und ein bezahlter Erholungsurlaub.

Wir sind für Sie da!
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Auf einen Blick: Der Arbeitsmarkt in der TechnologieRegion Karlsruhe

Die TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) gehört zu den leistungsstärksten Wirtschaftsregionen in Europa. Sie vereint eine gesunde Mischung aus internationalen Konzernen, Wissenschaftseinrichtungen mit globaler Bedeutung, mittelständischen Unternehmen (oft Marktführer in ihrer Nische) und Start-ups. Hinzu kommt ein ausgewogener Branchenmix mit einem hohen Anteil an Zukunftstechnologien.

Rund ein Drittel der Erwerbstätigen arbeitet in technologieintensiven Branchen – so viele wie in kaum einer anderen Region Europas.

Zu den wichtigsten Branchen gehören:

  • die Informations- und Kommunikationstechnologie
  • der Kraftfahrzeugbau mit Zulieferern
  • die Hersteller von elektronischen Ausrüstungen
  • der Maschienenbau
  • die Mineralölverarbeitung
  • die Kultur- und Kreativwirtschaft

Erfahren Sie mehr über die Region als Wirtschaftsstandort

Weitere Themen
Mobilität
Die TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) profitiert von ihrer zentralen Lage in Europa und von hervorragenden Verkehrsanbindungen. Auf Straßen, Schienen, zu Wasser und in der Luft führen die Wege in alle Richtungen und zu den wichtigen Metropolen.
Unsere Netzwerke
Verlässlich, kompetent und up-to-date: Wir pflegen ein starkes und breitgefächertes Netzwerk mit dem Ziel, für die Unternehmen der Region und die internationalen Fachkräfte als Lotse und Schnittstelle zu agieren.
Wer wir sind
Wir sind das Welcome Center der TechnologieRegion Karlsruhe, das durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gefördert wird. Wir informieren und beraten Sie zu allen Fragen rund ums Ankommen, Leben und Arbeiten in der TRK!