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Arbeiten in Deutschland

Benötige ich eine Arbeitserlaubnis? Was muss ich bei meinem Aufenthaltstitel berücksichtigen? Fragen über Fragen: Wir haben die Antworten für Sie! Damit Sie in der TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) richtig durchstarten können.

Auf dieser Seite:

Wirtschaftsstandort TRK

Der vielfältige Branchenmix mit einem hohen Anteil an zukunftsfähigen Technologien macht die TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) zu einem vielversprechenden Wirtschaftsstandort – egal ob Konzern, Mittelstand oder Start-Up.

Wichtige Infos zur Arbeitserlaubnis

Sie haben sich entschieden, in Deutschland zu arbeiten? Damit Sie problemlos mit der Jobsuche starten können, haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu Ihrer Arbeitserlaubnis zusammengefasst. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, um Ihren Start so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Was muss ich bei meinem Aufenthaltstitel beachten?

Was brauche ich für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland? Benötige ich ein Visum? Wann erhalte ich einen unbefristeten Aufenthalt? Um Ihren Weg zu uns in die TechnologieRegion Karlsruhe so unbeschwerlich wie möglich zu machen, haben wir die für Sie wichtigen Informationen zum deutschen Aufenthaltsrecht zusammengestellt.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) erleichtert qualifizierten Fachkräften die Einreise nach Deutschland und den Eintritt in den deutschen Arbeitsmarkt. Wir haben Ihnen alle nötigen Infos zusammengefasst.

Welche Versicherungen brauche ich?

In Deutschland ist das System der Sozialversicherungen gesetzlich verankert. Es dient den Bürger:innen als finanzielle Absicherung vor Arbeitslosigkeit, Alter und Krankheit. Folgende fünf Versicherungen sind Bestandteil des Sozialversicherungssystems und sind somit Pflicht für jede Person, die in Deutschland lebt. Wir haben Ihnen zusammengefasst, welche Versicherungen Sie in Deutschland brauchen:

  • Krankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Kosten für Arztbesuche sowie für viele Arzneimittel und Therapiemaßnahmen.
  • Pflegeversicherung: Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine Grundsicherung für den Fall, dass Sie aufgrund von Krankheit dauerhaft auf Pflege angewiesen sind. Meistens betrifft das Menschen im hohen Alter.
  • Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung trägt die Kosten für die medizinische Behandlung und die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten.
  • Rentenversicherung: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Arbeitnehmer:innen eine Rente – nachdem sie in Ruhestand gegangen sind. Wie hoch die Rente ist, richtet sich nach Einkommen und der Anzahl von Jahren, die man in Deutschland gearbeitet hat.
  • Arbeitslosenversicherung: Wenn Sie arbeitslos werden, erhalten Sie durch die Arbeitslosenversicherung einen Teil Ihres Gehalts weiter. Voraussetzung dafür ist, dass sie in den vergangenen 2 Jahren mindestens 1 Jahr gearbeitet haben. Zudem unterstützt die Bundesagentur für Arbeit jeden, der eine Arbeit sucht, durch Beratungs- und Vermittlungsangebote.

Für Arbeitnehmer:innen ist die gesetzliche Sozialversicherung Pflicht. Die Hälfte der Beiträge wird vom Arbeitgeber bezahlt. Die andere Hälfte bezahlen die Arbeitnehmer:innen selbst. Dafür müssen sie nichts weiter tun, da der Beitrag automatisch vom Gehalt abgezogen wird. Der Beitrag zur Sozialversicherung richtet sich nach Ihrem Einkommen. Allerdings gilt für die Kranken- und Rentenversicherung, dass der Beitrag ab einer gewissen Einkommenshöhe nicht weiter ansteigt (das nennt sich auch Beitragsbemessungsgrenze).

Weitere Infos zur Krankenversicherung, Unfallversicherung und Sozialversicherungsnummer

Es gibt zwei Ausnahmen: Für die Krankenversicherung zahlen Arbeitnehmer:innen etwas mehr als Arbeitgeber. Arbeitgeber bezahlen dagegen die kompletten Beiträge zur Unfallversicherung.

Durch Ihre Beiträge erwerben Sie Ansprüche auf Leistungen aus den unterschiedlichen Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung.

Sie werden von Ihrem Arbeitgeber bei der Sozialversicherung angemeldet. Von der Rentenversicherung erhalten Sie einen Brief mit Ihrer Sozialversicherungsnummer, diesen sollten Sie gut aufbewahren, da Sie die Nummer immer wieder vorzeigen müssen.

Wichtig

Arbeitnehmer:innen, die von ihren Arbeitgebern aus dem EU-Ausland nach Deutschland entsandt werden, müssen ihre sozialversicherungsrechtliche Entsendebeschäftigung mit dem Formblatt A 1 (sogenannte EU-Entsendebescheinigung) dokumentieren. Diese Bescheinigung stellt der ausländische Sozialversicherungsträger aus. Damit weisen Arbeitnehmer:innen nach, dass die Rechtsvorschriften des Entsendestaates und nicht die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten.

Steuern und Finanzen: Den Durchblick behalten

Jeden Monat wird automatisch die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer von Ihrem Bruttoarbeitslohn abgezogen und für Sie an das Finanzamt überwiesen. Außerdem überweist Ihr Arbeitgeber an das Finanzamt den Solidaritätszuschlag (wenn fällig) und auch die Kirchensteuer – wenn Sie Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind. Zudem hat er dann bereits die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von Ihrem Gehalt abgezogen und bezahlt. Wie viel Ihr Arbeitgeber an Sie überweist und wie hoch Ihr Nettogehalt ist, steht auf Ihrer Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnung.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Sie haben Ihren Abschluss im Ausland erworben und möchten diesen in Deutschland anerkennen lassen? Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und den Prozess.

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Arbeiten
Benötige ich eine Arbeitserlaubnis? Was muss ich bei meinem Aufenthaltstitel berücksichtigen? Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Arbeiten in Deutschland zur Seite.
Veranstaltungen
Kontakte knüpfen, Kulturen kennenlernen und in der Region ankommen – das Welcome Center der TRK bietet internationalen Fachkräften zahlreiche Veranstaltungen, um Anschluss zu finden – beruflich und privat.
Wir sind für Sie da!
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.