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Anerkennung beruflicher Qualifikationen

Sie haben bereits einen Abschluss in Ihrem Heimatland erworben? Dann lassen Sie diesen in Deutschland anerkennen. Um in bestimmten Berufen in Deutschland arbeiten zu können oder um sich selbstständig zu machen, ist dies in Deutschland eine Voraussetzung.
Erfahren Sie mehr über Prozesse wie das Anerkennungsverfahren, Kosten oder die Dauer auf den folgenden Seiten. Bei allen Themen stehen wir Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen beim Prozess! 

Auf dieser Seite:

Ausländische Berufsabschlüsse – das müssen Sie wissen

Wenn Sie einen „reglementierten Beruf“ wie in der Medizin, Krankenpflege oder Pharmazie ausüben möchten, benötigen Sie die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses. Für andere Berufe ist die Anerkennung freiwillig, aber empfohlen, um schnell in Ihren neuen Job zu starten! Das Verfahren dauert bis zu drei Monate und ist kostenpflichtig, unabhängig von Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Viele zusätzliche Informationen zum Thema Anerkennung finden Sie in sieben Sprachen auf der Internetseite „Anerkennung-in-Deutschland“, die ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung ist. Hier finden Sie auch den Anerkennungsfinder, mit dem Sie vorab prüfen können, ob Ihr erworbener Abschluss einem deutschen Beruf zugeordnet werden kann, und falls ja, welchem. Auch erfahren Sie hier die zuständige Stelle, an die Sie sich wenden können. 

Gerne können Sie sich auch an uns wenden und wir helfen Ihnen, den Prozess zu starten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Für Handwerksberufe ist die Zuständigkeit bei den Handwerkskammern (HWK), und für Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen liegt sie bei der IHK FOSA. Den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung können Sie bei der IHK FOSA einreichen. Das Verfahren kostet bis zu 600 Euro. Es kann in bestimmten Fällen auch ein Anerkennungszuschuss beantragt werden!

Bei weiteren Fragen steht Ihnen in der Regel die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) für eine individuelle Erstberatung zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen gerne auf Ihrem Weg zur Anerkennung Ihrer Qualifikationen in Deutschland!

Checkliste für die Antragstellung bei der HWK

Wenn Sie einen Handwerksberuf oder reglementierten Handwerksberuf ausüben möchten, wenden Sie sich für die Anerkennung an die Handwerkskammer. Für den Antrag benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Antragsformular (erhältlich bei der HWK)
  • Ein tabellarischer Lebenslauf
  • bei Antragsteller:innen mit Wohnsitz im Ausland der Nachweis, dass eine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufgenommen werden wird
  • Amtlich beglaubigte Farbkopien der Originaldokumente sowie der deutschen Übersetzungen von:
    • allen Zeugnissen / Diplomen über die erworbene Berufsqualifikation
    • den Notenlisten der Prüfungen / beruflichen Schulen
    • allen Unterlagen, aus denen die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ersichtlich sind, zum Beispiel Lehrpläne, Ausbildungsvorschriften, etc.
    • Arbeitszeugnissen aus dem Herkunftsland / aus Deutschland oder dem Arbeitsbuch, sofern vorhanden
    • Personalausweis oder Reisepass

Kontakt HWK Karlsruhe:

Handwerkskammer Karlsruhe
Haus des Handwerks
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe

Checkliste für die Antragstellung bei der IHK FOSA

In den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen ist die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) für die Prüfung und Anerkennung zuständig. Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz sind hiervon ausgenommen.

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) in einfacher Kopie
  • Nachweis des im Ausland erworbenen Berufabschlusses (Ausbildungszeugnis)
  • Nachweis über einschlägige, relevante Berufserfahrung
  • Sonstige Befähigungsnachweise (zum Beispiel Weiterbildungen, Umschulungen)
  • Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will (zum Beispiel Nachweis der Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern, Antrag auf Einreisevisum, Geschäftskonzept)

WICHTIG!
Alle Dokumente sind in der Regel ins Deutsche zu übersetzen, bei den Bescheinigungen sind in der Regel beglaubigte Kopien erforderlich.

Kontakt IHK

IHK FOSA
Ulmenstraße 52g
D – 90443 Nürnberg
Tel. +49 (0)911 81506-0
Fax +49 (0)911 81506-100
E-Mail: [email protected]

IQ-Netzwerk: Beratung zur Anerkennung der Berufsabschlüsse

In Baden-Württemberg bietet Ihnen das Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen des IQ-Netzwerks eine persönliche Beratung zum Anerkennungsverfahren in Deutschland. Für die TechnologieRegion Karlsruhe ist die Erstanlaufstelle in Mannheim zuständig. Diese bietet auch Beratungsgespräche in Karlsruhe an.

Das Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Mannheim bietet Ihnen:

  • Informationen zum Thema „Anerkennung von ausländischen Abschlüssen“
  • Verweisberatung und Begleitung von internationalen Fachkräften im Anerkennungsprozess (Recherche der zuständigen Anerkennungsstellen, Unterstützung bei der Zusammenstellung der Unterlagen, bei Bedarf weitere Unterstützung im Anerkennungsprozess)
  • Beratung bei beruflicher Orientierung (Möglichkeiten der Anpassungs- und Nachqualifizierung sowie arbeitsmarktbezogene Fördermöglichkeiten, Verweis an weitere Beratungsangebote)

Kontakt IQ-Netzwerk

Interkulturelles Bildungszentrum Mannheim gGmbH
N 4, 1
68161 Mannheim
Tel. +49 (0)621 437 731 13
[email protected]

Ausländische Hochschulabschlüsse anerkennen

Sie haben in Ihrem Heimatland ein Studium erfolgreich abgeschlossen und wollen nun in Deutschland arbeiten? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten zu prüfen, ob Ihr Universitätsabschluss in Deutschland anerkannt wird. Wir zeigen Ihnen in diesem Abschnitt die beiden Alternativen.

Vergleichbarkeit der Hochschulabschlüsse (Zeugnisanerkennung)

Ausländische Hochschulabschlüsse können in Deutschland in der Regel nur dann als anerkannt betrachtet werden, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Institution erworben wurden. Die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bietet Ihnen die Möglichkeit, zu schauen, ob die Universität in Ihrem Heimatland auch in Deutschland positiv bewertet ist. Bei keiner oder negativer Bewertung ist die Zeugnisbewertung notwendig.

Erklärvideo: Hochschulabschluss über anabin vergleichen

Zeugnisbewertung

Sie können eine Zeugnisbewertung beantragen. Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und Ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden. Eine Zeugnisbewertung der ZAB soll Ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit einer ausländischen Hochschulqualifikation erleichtern.

Achtung: Beide Verfahren sind keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung!

Hochschulabschlüsse anerkennen

  • Eine Zeugnisbewertung vereinfacht den Weg in den deutschen Arbeitsmarkt.
  • Die Zeugnisbewertung und eine Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses sind jedoch KEINE Anerkennung.
  • Bei reglementierten Berufen ist die Anerkennung des Universitätsabschlusses / Diploms zwingende Voraussetzung, um in dem Beruf in Deutschland arbeiten zu können.

Verfahren zur Beantragung einer Zeugnisbewertung

Zur Beantragung einer Zeugnisbewertung bietet Ihnen die ZAB die Möglichkeit ein Online-Antragsformular auszufüllen.

  • Füllen Sie das Antragsformular an Ihrem PC aus und senden Sie es online an die ZAB zurück. Wenn Sie mehrere Hochschulabschlüsse bewerten lassen möchten, laden Sie sich bitte für jeden Abschluss ein eigenes Antragsformular herunter.
  • Anschließend drucken Sie den Antrag aus und senden ihn zusammen mit den einzureichenden Dokumenten an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ZAB in Bonn.

Kosten einer Zeugnisbewertung für eine ausländische Hochschulqualifikation:

  • 200 Euro für die Ausstellung einer (ersten) Bescheinigung
  • 100 Euro für die Ausstellung jeder weiteren Bescheinigung, falls Sie mehrere Qualifikationen bewerten lassen möchten
  • 100 Euro für die erneute Ausstellung einer Bescheinigung (zum Beispiel im Fall des Verlusts)

Gebührenbefreiung wird grundsätzlich nicht erteilt.
Zuständigkeit für die Zeugnisbewertung liegt bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Kontakt ZAB:

Zentralstelle für
ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Postfach 2240
D – 53012 Bonn
Tel. +49 (0)228 501 664
[email protected]

Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten

Die Berufsanerkennung von Ärztinnen und Ärzten ist auf Landesebene geregelt und somit unterschiedlich je nach Bundesland. Die Zuständigkeit in Baden-Württemberg liegt beim Landesamt für Medizin und Pharmazie. Seit 2012 kann jede Ärztin und jeder Arzt eine deutsche Approbation, das heißt die Berechtigung zur vollumfänglichen Berufsausübung beantragen.

Hinweis: Sprachkenntnisse

Ab sofort sind allgemeine Sprachkenntnisse der deutschen Sprache nach dem europäischen Referenzrahmen im Niveau B2 und Fachsprachkenntnisse im Niveau C1 nachzuweisen.
Die zuständige Anerkennungsstelle in Baden-Württemberg akzeptiert Sprachtests anerkannter Sprachinstitute.

Sie sind Ärztin oder Arzt, haben Ihr Studium in einem Nicht-EU Land abgeschlossen und wollen in der TechnologieRegion Karlsruhe in Ihrem Fachgebiet arbeiten? Dann müssen Sie den Antrag auf Erteilung der Approbation als Arzt oder Ärztin bei im Ausland erworbener Berufsqualifikation ausfüllen.

Da die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte zu den reglementierten Berufen in Deutschland gehört, müssen auch EU-Bürgerinnen und Bürger, die als Ärztin oder Arzt in der TechnologieRegion Karlsruhe arbeiten wollen, den Antrag auf Erteilung der Approbation stellen.

Wir sind für Sie da!
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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