Doppelt hält besser: Dual Career
Ein neuer Job, eine neue Stadt, ein neues Leben – das kann ganz schön überwältigend sein. Umso wichtiger ist die Unterstützung der Familie. Mit unserer Beratung zu Dual Career finden Ihre Partner:innen den passenden Job. Damit Sie den Neuanfang gemeinsam gehen können.
Welche Vorteile habe ich durch die Beratung zu Dual Career?
Der Berufswechsel soll auch für Ihre Partner:innen so reibungslos wie möglich sein. Dafür setzen wir uns tatkräftig ein. Mitkommende Partner:innen
- benötigen ihre eigene berufliche Perspektive,
- erhalten Hilfe beim beruflichen Neustart und bekommen Einblicke in den regionalen Arbeitsmarkt,
- werden durch Beratung zu Bewerbung und Jobinterview vorbereitet,
profitieren durch eine Teilnahme
- am Tandem-Programm „Welcome Guides“
- an einem Dual Career Workshop
- Teilnahme an den monatlichen Treffen „International Come Together
- Teilnahme an Informationsveranstaltungen
Gerne zeigen wir Ihnen Möglichkeiten gemäß Ihren beruflichen Qualifikationen und Ihren Wünschen für diese neue Etappe in der TechnologieRegion Karlsruhe.
Dual Career für Unternehmen
Auch als Unternehmen dürfen Sie an Dual Career denken. Wie kann ich internationale Mitarbeiter:innen binden? In dem wir auch die gesamte Familie mitdenken und in der Region verorten.
Was sind die Voraussetzungen für Dual Career?
Bevor Sie gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin durchstarten können, müssen Sie einige behördliche Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme beachten. Sie besitzen eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis und erfüllen folgende Voraussetzungen (wenn Sie eine Blaue Karte besitzen, gelten die ersten beiden Punkte als erfüllt):
- ausreichend Wohnraum (nicht bei blauer Karte)
- ausreichenden Krankenversicherungsschutz und
- finanzielle Mittel
Volljährigkeit
Dann erhält Ihr:e Ehepartner:in eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, die die Aufnahme jeder Beschäftigung erlaubt. Das gilt unabhängig davon, ob Sie gemeinsam einreisen oder nacheinander. Dies trifft auch zu, wenn Sie nach einer Ausbildung in Deutschland für die Weiterbeschäftigung in Ihrem Beruf eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und Ihr:e Ehepartner:in nachzieht. Mehr zum Nachzug der Familie erfahren Sie unter Wohnen.
Wenn Sie bereits ein konkretes Jobangebot in Deutschland haben, können Sie die „Blaue Karte EU“ erhalten, sofern das Ihnen angebotene jährliche Bruttogehalt mindestens 45.300 Euro beträgt. Eine Blaue Karte EU ist eine kombinierte Aufenthalts– und Arbeitserlaubnis. Sollten Sie dieses Jahresgehalt nicht erreichen, können Sie in Engpassberufen und als Berufsanfänger:innen mit 41.041,80 Euro in Deutschland arbeiten.