Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist ein bahnbrechender Meilenstein in der deutschen Einwanderungspolitik, der Ihnen als qualifizierte internationale Fachkräfte die Türen öffnet, um in Deutschland zu arbeiten.
Was ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)?
Das Gesetz für die Einwanderung von internationalen Fachkräften hat das Ziel, verschiedene Möglichkeiten für das Arbeiten in Deutschland zu schaffen. Durch den Beschluss der Reform – also der Erneuerung und Ausgestaltung des Gesetzes – im Jahr 2023, ergeben sich folgende Voraussetzungen für die Einwanderung als Arbeiter:in in Deutschland.
Die drei Säulen des Gesetzes sind:
- Qualifikation: Sie haben bereits einen Abschluss absolviert? Dann ist es das Ziel, dass Sie künftig jede qualifizierte Beschäftigung in Deutschland ausüben können.
- Erfahrung: Ist Ihr Berufsabschluss in Ihrem Heimatland staatlich anerkannt? Dann haben Sie bald die Möglichkeit, nach zwei Jahren Berufserfahrung als Arbeitskraft einzuwandern.
- Potenziale: Sie möchten in Deutschland auf Arbeitssuche gehen? Die neue Chancenkarte basiert auf einem Punktesystem und wird die Arbeitssuche erleichtern.
Das Gesetz eröffnet mehrere Möglichkeiten für internationale Fachkräfte. Zudem werden deutsche Unternehmen unterstützt und der Zugriff auf einen vielfältigen Talent-Pool ermöglicht. Insgesamt steht das FEG für eine offene und chancenreiche Zukunft für Sie als Fachkraft in Deutschland. Und wir sind hier, um Sie bei diesem aufregenden Schritt zu begleiten. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Was ist die Chancenkarte für internationale Fachkräfte (ab Juni 2024)?
Eine der Neuerungen im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist die sogenannte Chancenkarte. Die Karte basiert auf einem Punktesystem und ermöglicht internationalen Fachkräften, nach Deutschland als Arbeitskraft einzureisen.
Sie können mit Kriterien wie Ihrer Berufserfahrung und Sprachkenntnissen oder Ihrem Bildungshintergrund Punkte sammeln. Diese Punkte bestimmen, ob Sie eine Chancenkarte erhalten können. Dann steht Ihnen die Tür zum deutschen Arbeitsmarkt offen.
Sie sind nicht allein auf diesem Weg! Gerne begleiten wir Sie und stellen sicher, dass Sie die benötigte Unterstützung erhalten.
Die neue Blaue Karte EU ab November 2023
Eine weitere erfreuliche Entwicklung betrifft die Erweiterung der Blauen Karte EU. Die Gehaltsschwellen wurden herabgesetzt, und die Liste der Berufe, für die diese Karte gilt, wurde erweitert. Dies schafft mehr Möglichkeiten und erleichtert Ihnen als qualifizierte Fachkraft aus einem Drittstaat den Zugang zu Deutschland erheblich.
Sie möchten Unterstützung bei der Einreise als internationale Fachkraft?
Wir sind für Sie da. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten, um Ihre beruflichen Ziele zu erreichen.
Als internationale Fachkraft in der TechnologieRegion Karlsruhe starten
Bereit für einen vielversprechenden Start in der TechnologieRegion Karlsruhe? Egal, wo Sie in Ihrer beruflichen Laufbahn stehen, unsere Region bietet erstklassige Chancen in Zukunftsbranchen wie Energie, Nanotechnologie, Automotive und IT. Entdecken Sie, was internationale Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt erwartet.
- Akademiker:innen: Wenn Sie bereits ein Arbeitsangebot in Deutschland haben, können Sie die Blaue Karte EU beantragen, sofern Ihr Bruttoarbeitsentgelt mindestens 45.300 Euro (2024) pro Jahr beträgt. Für Engpassberufe und Berufsanfänger:innen gilt die Grenze von 41.041,80 Euro (2024). Falls nicht können Sie auch ein Visum / in Deutschland einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung (§§ 18a, 18b AufenthG) beantragen.
- Fachkräfte: Wenn Sie eine nicht-akademische Berufsausbildung im Ausland abgeschlossen haben und ein Arbeitsangebot für eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland haben, sind Sie willkommen. Ihre Qualifikation muss als gleichwertig anerkannt sein.
- Fachkräfte des Gesundheitswesens: Möchten Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, zum Beispiel in einem Gesundheitsberuf, ist eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich. Wir unterstützen Sie bei Ihrem beruflichen Neustart in der Region.
Karrierechancen für Ehepartner:innen
Ehepartner:innen die einem EU-, EWR-Land angehören genießen das Freizügigkeitsrecht. Auch wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie sich bei Erfüllung der Voraussetzungen auf eine gemeinsame Zukunft in der TechnologieRegion Karlsruhe freuen: wir beraten Sie gerne zu Karrieremöglichkeiten und den Nachzug der Familie.
Mehr zu Dual Career (interner Link auf unsere Webseite)
Kontaktstelle KIT
Dual Career Service des KIT
Ansprechpartnerin
Frau Thönnessen (M.A.)
Tel. +49 (0) 721 608 41116
E-Mail: [email protected]
Besucheranschrift:
Dual Career Service KIT Campus Süd
Kaiserstraße 12
Gebäude 10.11
Zimmer 220
76131 Karlsruhe
Grenzgänger:innen
Wenn Sie in einem EU-Land arbeiten und in einem anderen wohnen, sind Sie ein:e Grenzgänger:in. INFOBEST-Anlaufstellen bieten kostenlose Beratung zu grenzüberschreitenden Fragen im Oberrheingebiet. Auch die EURES-T Oberrhein Beratung ist Ansprechpartner in grenzüberschreitenden Angelegenheiten.