Benötige ich eine Arbeitserlaubnis? Was muss ich bei meinem Aufenthaltstitel berücksichtigen? Fragen über Fragen: Wir haben die Antworten für Sie! Damit Sie in der TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) richtig durchstarten können.
Der vielfältige Branchenmix mit einem hohen Anteil an zukunftsfähigen Technologien macht die TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) zu einem vielversprechenden Wirtschaftsstandort – egal ob Konzern, Mittelstand oder Start-Up.
Sie haben sich entschieden, in Deutschland zu arbeiten? Damit Sie problemlos mit der Jobsuche starten können, haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu Ihrer Arbeitserlaubnis zusammengefasst. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, um Ihren Start so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Was brauche ich für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland? Benötige ich ein Visum? Wann erhalte ich einen unbefristeten Aufenthalt? Um Ihren Weg zu uns in die TechnologieRegion Karlsruhe so unbeschwerlich wie möglich zu machen, haben wir die für Sie wichtigen Informationen zum deutschen Aufenthaltsrecht zusammengestellt.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) erleichtert qualifizierten Fachkräften die Einreise nach Deutschland und den Eintritt in den deutschen Arbeitsmarkt. Wir haben Ihnen alle nötigen Infos zusammengefasst.
In Deutschland ist das System der Sozialversicherungen gesetzlich verankert. Es dient den Bürger:innen als finanzielle Absicherung vor Arbeitslosigkeit, Alter und Krankheit. Folgende fünf Versicherungen sind Bestandteil des Sozialversicherungssystems und sind somit Pflicht für jede Person, die in Deutschland lebt. Wir haben Ihnen zusammengefasst, welche Versicherungen Sie in Deutschland brauchen:
Für Arbeitnehmer:innen ist die gesetzliche Sozialversicherung Pflicht. Die Hälfte der Beiträge wird vom Arbeitgeber bezahlt. Die andere Hälfte bezahlen die Arbeitnehmer:innen selbst. Dafür müssen sie nichts weiter tun, da der Beitrag automatisch vom Gehalt abgezogen wird. Der Beitrag zur Sozialversicherung richtet sich nach Ihrem Einkommen. Allerdings gilt für die Kranken- und Rentenversicherung, dass der Beitrag ab einer gewissen Einkommenshöhe nicht weiter ansteigt (das nennt sich auch Beitragsbemessungsgrenze).
Es gibt zwei Ausnahmen: Für die Krankenversicherung zahlen Arbeitnehmer:innen etwas mehr als Arbeitgeber. Arbeitgeber bezahlen dagegen die kompletten Beiträge zur Unfallversicherung.
Durch Ihre Beiträge erwerben Sie Ansprüche auf Leistungen aus den unterschiedlichen Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung.
Sie werden von Ihrem Arbeitgeber bei der Sozialversicherung angemeldet. Von der Rentenversicherung erhalten Sie einen Brief mit Ihrer Sozialversicherungsnummer, diesen sollten Sie gut aufbewahren, da Sie die Nummer immer wieder vorzeigen müssen.
Arbeitnehmer:innen, die von ihren Arbeitgebern aus dem EU-Ausland nach Deutschland entsandt werden, müssen ihre sozialversicherungsrechtliche Entsendebeschäftigung mit dem Formblatt A 1 (sogenannte EU-Entsendebescheinigung) dokumentieren. Diese Bescheinigung stellt der ausländische Sozialversicherungsträger aus. Damit weisen Arbeitnehmer:innen nach, dass die Rechtsvorschriften des Entsendestaates und nicht die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten.
Jeden Monat wird automatisch die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer von Ihrem Bruttoarbeitslohn abgezogen und für Sie an das Finanzamt überwiesen. Außerdem überweist Ihr Arbeitgeber an das Finanzamt den Solidaritätszuschlag (wenn fällig) und auch die Kirchensteuer – wenn Sie Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind. Zudem hat er dann bereits die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von Ihrem Gehalt abgezogen und bezahlt. Wie viel Ihr Arbeitgeber an Sie überweist und wie hoch Ihr Nettogehalt ist, steht auf Ihrer Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnung.
Sie haben Ihren Abschluss im Ausland erworben und möchten diesen in Deutschland anerkennen lassen? Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und den Prozess.
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