Wohnen

Als zukünftige Bürger:innen der TechnologieRegion Karlsruhe stehen Ihnen vielfältige Mietwohnungen zur Auswahl. Doch die Suche nach der idealen Wohnung erfordert Tatkraft, da die Nachfrage sehr hoch ist.

Damit Sie als internationale Fachkraft bei uns in der TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) schnell eine Wohnung finden, stellen wir Ihnen gerne Tipps und Informationen rund um das Wohnen in Deutschland zusammen.

Auf dieser Seite:

Wohnungssuche

Schon bevor Sie mit Ihrer Suche beginnen, sollten Sie sich überlegen, welche Erwartungen Sie an Ihre künftige Wohnung in Bezug auf Größe, Lage, Verkehrsanbindung und Höhe der Miete haben. Je konkreter Sie wissen, was Sie suchen, desto gezielter können Sie danach suchen. 

Mietangebote für Wohnungen und Häuser finden Sie in den Serviceteilen der regionalen und lokalen Zeitungen sowie auf Internet-Plattformen.

Regionale und lokale Zeitungen:

In der TechnologieRegion Karlsruhe empfiehlt sich insbesondere ein Blick in die Samstagsausgabe

Für einen weiteren Einzugsbereich kommen auch die folgenden Zeitungen in Betracht:

  • Badisches Tageblatt
  • Die Rheinpfalz
  • Pfalz-Echo
  • Pforzheimer Zeitung
  • Stuttgarter Zeitung

Für die Wohnungssuche im Internet bieten sich die folgenden bundesweiten Online-Plattformen an:

Immobilienseiten im Internet enthalten oft mehrere Fotos des Mietobjekts, sodass Sie sich direkt eine konkrete Vorstellung machen können.

Wer es bevorzugt, ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) zu mieten, findet Angebote unter:

Für Studierende und Praktikant:innen gibt es eine internationale Online-Unterkunftsplattform, die sich auf Zimmer und WG für diese Zielgruppe spezialisiert hat:

Bei der Wohnungssuche können Sie sich auch an ein Maklerbüro wenden. Maklerbüros verlangen für die Vermittlung von Wohnungen eine Provision. Das kann auch gelten, wenn ein Makler eine Wohnung in der Zeitung anbietet. Die Provision ist allerdings eine Art Erfolgshonorar, das heißt, Sie müssen nur dann eine Provision zahlen, wenn es auch tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrags kommt. Maximal erlaubt sind Provisionen bis zu zwei Monatsmieten (Grundmiete) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Falls Sie eine Wohnung in und um Karlsruhe suchen, können Sie sich auch an die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Karlsruhe – Volkswohnung GmbH – wenden:  

VOLKSWOHNUNG GmbH
Ettlinger-Tor-Platz 2
76137 Karlsruhe
Telefon: (+49) (07 21) 35 06 – 0
E-Mail: [email protected]

Daneben kann es immer hilfreich sein, sich im Bekannten- und Kolleg:innenkreis nach einer Wohnung umzuhören.

Infos für Studierende

Vor allem zu Semesterbeginn ist es für Studierende oft schwierig, eine Wohnung zu finden. Es bietet sich daher an, frühzeitig vor Semesterbeginn mit der Zimmer- oder Wohnungssuche zu beginnen.

Für Studierende an staatlichen Hochschulen in der TRK stellt das Studierendenwerk Karlsruhe zudem Wohnheimplätze in Karlsruhe und Pforzheim zur Verfügung. Aufgrund der großen Nachfrage ist eine Bewerbung um einen Platz leider keine Garantie für ein Zimmer.

Darüber hinaus bietet das Studierendenwerk Ihnen eine kostenlose Zimmervermittlung für private Zimmer sowie Tipps und Tricks zur Wohnungssuche zur Verfügung.

Im Studentenhaus (rechter Flügel, Untergeschoss, Durchgang zur Cafeteria am Adenauerring) finden Sie vor Ort weitere Informationen zu verfügbaren Zimmern. Es ist von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Die Angebote werden jeden Tag um 11 Uhr erneuert.

Kontakt für Studierende

Studierendenwerk Karlsruhe
Studentenhaus
Adenauerring 7
76131 Karlsruhe

Ansprechpartner
Wohnheimverwaltung
Tel: +49 (0)721 6909-200
Privatzimmervermittlung
Tel: +49 (0)721 6909-192
E-Mail: [email protected]

Wohnheim für Studierende und Auszubildende in Bruchsal – Stage 76

Am Alten Güterbahnhof 11

76646 Bruchsal 

Email: [email protected]

 

Sie haben noch keine Idee, wie das Leben in einem Wohnheim ist? Wir empfehlen Ihnen das illustrierte Wohnheimwörterbuch des Deutschen Studentenwerks, in dem alltägliche Situationen eines Studentenwohnheims gezeigt werden.

Infos für Auszubildende

Der Verband der Kolpinghäuser e. V. bietet jungen Auszubildenden eine Unterkunft, Verpflegung und pädagogische Begleitung an. Der Verband gehört zum Kolpingwerk, einem internationalen katholischen Sozialverband. Kolping-Wohnheime für Auszubildende finden Sie auf der Internetseite, Jugendwohnen in den Kolping-Wohnheimen – Wohnen auf Zeit für Azubis, Studierende und viele andere. Die Wohnheime legen Wert auf ein gemeinschaftliches Miteinander, zum Beispiel durch gemeinsame Mahlzeiten und Freizeitaktivitäten. Nach der Arbeit können Kontakte zu anderen Jugendlichen hergestellt werden, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.

Jugendwohnen ist für alle 14- bis 27-Jährigen, die zur Schule gehen, eine Ausbildung machen, ein Studium absolvieren oder aufgrund der Entfernung zum Arbeitsplatz nicht zu Hause wohnen können.

Kontakt für Auszubildende

Verband der Kolpinghäuser e. V.
Breite Str. 110
50667 Köln

Tel: +49 (0)221 / 29 24 13 – 0

Email: [email protected]

Mietvertrag

Mietverträge müssen in Deutschland grundsätzlich schriftlich abgeschlossen werden. Üblicherweise wird im Mietvertrag die Kaltmiete beziffert, also die Miete für die reine Raumnutzung. Hinzu kommt meist noch ein Betrag für die Nebenkosten, den Mieter:innen zusammen mit der Kaltmiete monatlich ebenfalls an die Vermieter:innen überweisen müssen. Welche Leistungen unter die Nebenkosten fallen, kann von Mietvertrag zu Mietvertrag variieren. Klären Sie mit Vermieter:innen vor Abschluss eines Mietvertrages, was Teil der Nebenkosten ist und welche Kosten darüber hinaus auf Sie zukommen könnten.

Die monatlichen Abgaben für eine Mietwohnung in Form von Betriebs- oder Nebenkosten können unter Umständen höher sein als die von Vermieter:innen verlangte Nettomiete. Dazu zählen beispielsweise Kosten für:

  • Kalt- und Warmwasser
  • Heizung
  • Strom
  • Müllabfuhr
  • Abwasser

Ferner können gegebenenfalls folgende Kosten entstehen:

  • Kosten für Hausreinigung, Hauswart, Schornsteinfeger oder Gartenpflege
  • Versicherungen
  • Kabelanschluss
  • Kosten für Gemeinschaftseinrichtungen

Diese Nebenkosten sind unterschiedlich hoch, je nachdem,

  • wie viele Personen in der Wohnung leben (wirkt sich vor allem auf Wasser- und Stromverbrauch aus),
  • wie viele Räume es gibt und welche davon benutzt werden (wirkt sich vor allem auf den Wärmeverbrauch aus),
  • wie die Wohnung ausgestattet ist (eine bessere Isolierung bewirkt niedrigere Heizkosten) und
  • welche zusätzlichen Aufwendungen bezahlt werden müssen (zum Beispiel wenn ein Aufzug oder ein Garten vorhanden ist).

Für die Nebenkosten werden in der Regel monatliche Vorauszahlungen verlangt, die auf einer Schätzung des Verbrauchs beruhen. Nach Ablauf eines Jahres wird dann auf Grundlage der konkret angefallenen Kosten abgerechnet. Es kann sein, dass Sie Geld erstattet bekommen, aber auch, dass Sie nachzahlen müssen, wenn Sie beispielsweise viel Wasser verbraucht haben. Es empfiehlt sich daher, in regelmäßigen Abständen die Zählerwerte zu vergleichen und die Vorauszahlungen gegebenenfalls anzupassen.

Achtung!

Nicht alle Kosten einer Wohnung oder eines Hauses dürfen den Mieter:innen in Rechnung gestellt werden. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall genau, welche Nebenkosten umlegbar sind und welche nicht. Fachliche Beratung in allen Miet- und Wohnungsfragen erhalten Sie bei Mietervereinen in Karlsruhe, Baden-Baden und in den größeren Kommunen in der TRK.

Darüber hinaus ist bei Einzug in eine Mietwohnung in der Regel eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution ist eine Geldsumme, die Sie als Sicherheit an Vermieter:innen zahlen. Vermieter:innen können auf diese Weise sicherstellen, dass nach Ihrem Auszug keine Forderungen an Sie als Mieter:in offen bleiben. Vermieter:innen sind grundsätzlich verpflichtet, die Kaution zu dem für Spareinlagen üblichen Zinssatz mit dreimonatiger Kündigungsfrist und von seinem Vermögen getrennt anzulegen (sogenanntes Mietkautionskonto).

Andere Anlageformen sind zulässig, sofern sie zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen vereinbart werden. Vermieter:innen müssen Ihnen die Kaution nach Rückgabe der Wohnung mit den Zinserträgen zurückzahlen. Sie haben nur dann Anspruch auf Rückzahlung der vollen Kaution, wenn Sie alle Forderungen beglichen haben, das heißt, wenn keine Miet- und Nebenkosten mehr offen sind. Vermieter:innen dürfen die Kaution auch aufwenden, um von Ihnen, Ihren Gästen oder Untermieter:innen verursachte Schäden in der Wohnung reparieren zu lassen. Die Höhe der Kaution darf höchstens drei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) betragen und kann in drei gleichen monatlichen Raten an den Vermieter gezahlt werden. Die erste Rate ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Da in Deutschland Wohnungen nur selten möbliert vermietet werden, kann es vorkommen, dass Ihnen Ihr:e Vormieter:in anbietet, Einrichtungsgegenstände zu übernehmen (zum Beispiel eine Einbauküche, Einbauschränke, Teppichboden). Mit der Zahlung einer Ablösesumme werden Sie Eigentümer:in der betreffenden Gegenstände. Wichtig ist, darauf zu achten, dass Ihr:e Vormieter:in nur den Zeitwert der Gegenstände verlangt. Dieser ist abhängig vom Neupreis, Alter und Zustand. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, Einrichtungsgegenstände von Vormieter:innen zu übernehmen.

Tipp

Sie können die Kaution – je nach Vereinbarung – entweder an Ihre:n Vermieter:in zahlen oder in Form einer Bankbürgschaft in Höhe der Kautionssumme aufbringen. Dabei verpflichtet sich Ihre Bank, für eventuell offene Forderungen des Vermieters bis zur Höhe der Bankbürgschaft zu haften. Treten Sie dazu in Kontakt mit Ihrer Bank.

Wohnen in der TRK: weitere Informationen

  • Ruhezeiten: In Deutschland gibt es sogenannte Ruhezeiten, auf deren Einhaltung in der Regel auch Wert gelegt wird. Diese sind üblicherweise Montag bis Samstag zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie den ganzen Sonntag. In dieser Zeit sollten Sie laute Aktivitäten wie Rasen mähen, laute Musik, Hämmern etc. vermeiden.
  • Rundfunkbeitrag: In Deutschland besteht die Pflicht, einen Beitrag zur Finanzierung der staatlichen Rundfunksender (Radio und Fernsehen) zu zahlen. Dabei gilt der Grundsatz, dass für jede Wohnung ein Beitrag zu zahlen ist – und zwar unabhängig von der Anzahl der Bewohner:innen und der Empfangsgeräte. Dabei spielt es keine Rolle, ob öffentliche oder private Sender empfangen werden. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie dies beim Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio melden. 
  • Mülltrennung: Vielleicht ist es Ihnen ja am Straßenbild oder in Ihrer neuen Nachbarschaft bereits aufgefallen – in Deutschland gibt es verschiedene Tonnen, die für verschiedene Abfälle gedacht sind. Mülltrennung ist ein Ausdruck des gesellschaftlichen Umweltbewusstseins und wird hier sehr ernst genommen. Sie finden auf dem jeweiligen Deckel der Tonne eine Erklärung, wie Sie den Müll korrekt entsorgen. Das System ist am Anfang nicht ganz einfach. Jedoch drohen Geldstrafen bei vorsätzlich falscher Müllentsorgung – daher fragen Sie im Zweifel lieber Ihre Nachbar:innen, wenn Sie sich bei der Mülltrennung nicht ganz sicher sind.
  • Kehrwoche: Die Kehrwoche ist eine typisch schwäbische Tradition, die auch in Baden weit verbreitet ist und wichtig ist für eine funktionierende, gute Nachbarschaft. Sie sieht die wöchentliche Reinigung gemeinschaftlich benutzter Bereiche in Mehrparteienwohnhäusern vor. In der Regel bedeutet dies, dass Sie – abhängig von der Anzahl Ihrer Nachbar:innen – die Reinigung dieser Bereiche in einem bestimmten Turnus übernehmen, zum Beispiel alle zwei Wochen die Reinigung von Treppen, Fluren, Kellerräumen etc. In vielen Wohnhäusern wird die Kehrwoche auch durch einen externen Putzservice erledigt und mit Ihren Nebenkosten verrechnet. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihre Nachbar:innen, wie bei Ihnen im Haus die Kehrwoche organisiert ist.
  • Postzustellung: Bitte denken Sie daran, direkt nach Ihrem Einzug in die neue Wohnung Ihren Briefkasten mit Ihrem Namen zu versehen. Nur dann können Ihnen Briefe, Pakete etc. zugestellt werden. Eine gesonderte Anmeldung bei der Post ist nicht nötig.
Wir sind für Sie da!
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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