Aufenthalt in Deutschland
Sie möchten nach Deutschland kommen und in der TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) arbeiten? Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um Themen wie das Visum oder den Aufenthaltstitel für Deutschland.
Aufenthalt
In der Ankommensphase geht es insbesondere um Fragen des deutschen Aufenthaltrechts, um Visa und Aufenthaltstitel. Viele internationale Newcomer sind oftmals irritiert über die bürokratischen Strukturen und Prozesse deutscher Behörden. Wir beraten und helfen Ihnen im Behörden-Dschungel!
Für die meisten Newcomer steht das Erlernen der deutschen Sprache an vorderster Stelle. Auch wenn die TechnologieRegion Karlsruhe bereits eine internationale Region mit Menschen aus vielen Ländern und Kulturen ist – gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind unabdingbar, um erfolgreich durch den Alltag zu gehen – beruflich wie privat.
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und begleiten Sie durch die verschiedenen Prozesse für einen bestmöglichen Start in der TRK. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
EU-/EFTA-Bürger:innen
Europäische Freizügigkeit: Willkommen in Deutschland!
Als EU-Bürger:innen haben Sie die Freiheit, ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland zu reisen und hier zu leben. Ein gültiger Pass oder Personalausweis genügt für die Einreise. Sie können in Deutschland arbeiten, und das gilt auch für Ihre Familie. Dies gilt ebenso für Bürgerinnen und Bürger aus Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz, die zur EFTA gehören.
Bitte beachten Sie die Meldepflicht in Deutschland, bei der Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden müssen. Dies ist wichtig, um Ihr Freizügigkeitsrecht zu sichern. Die Ausländerbehörde kann Ihnen eine kostenlose Bescheinigung darüber ausstellen. Familienangehörige von Unions- und EFTA-Bürgern erhalten eine Aufenthaltserlaubnis-EU. Willkommen in Deutschland!
Visa und Aufenthaltstitel
Das Visum ist ein eigenständiger Aufenthaltstitel zum Zweck der Einreise in das Bundesgebiet und für die erste Zeit des Aufenthalts. Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen dem Schengen-Visum für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen (beachten Sie die 90/180-Regel, hier zum Aufenthaltsrechner) und dem nationalen Visum für längerfristige Aufenthalte zu einem im Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltszweck.
Es gibt verschiedene Arten von Visa, beispielsweise zum Studieren, für Fachkräfte, zum Forschen oder zum Spracherwerb. Bereits im Antrag müssen Sie angeben, für welchen späteren Aufenthaltszweck Sie das Visum benötigen. Den Antrag auf Ihr Visum stellen Sie noch vor der Ausreise bei den deutschen Auslandsvertretungen in Ihrem Heimatland.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich und den USA können ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor Arbeitsbeginn die Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung beantragen.
Die direkte Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde in Ihrer Stadt ist nur für Staatsangehörige der genannten Länder möglich, auch wenn Sie bereits in Deutschland sind. Falls Sie beabsichtigen, kurz nach der Einreise eine Beschäftigung aufzunehmen, wird jedoch die vorherige Beantragung eines entsprechenden Visums empfohlen.
Drittstaatsangehörige müssen hingegen vor der Einreise ein Visum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat beantragen.
Längerfristige Aufenthaltstitel
Nach Ihrer Einreise können Sie ein (befristetes) Aufenthaltsrecht oder eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis erhalten. Den Antrag auf einen Aufenthaltstitel müssen Sie spätestens bis zum Ablauf Ihres Einreisevisums bei der Ausländerbehörde stellen.
Ihr Aufenthaltstitel gibt Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Sie dürfen als Ausländer:in nur arbeiten, wenn Ihr Aufenthaltstitel dies erlaubt. Wenn Sie eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels wünschen, stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer. So vermeiden Sie die Notwendigkeit auszureisen und Ihre Arbeitsberechtigung zu verlieren.
Mehr Informationen zu den Themen Visa und Aufenthalt finden Sie auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.